PHYWE Systeme GmbH & Co. KG
Robert-Bosch-Breite 10
D-37079 Göttingen
Im Folgenden "Lizenzgeber"
BITTE LESEN SIE DIESEN SOFTWARELIZENZVERTRAG ("LIZENZ") SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE IN BETRIEB NEHMEN. INSTALLIEREN UND/ODER VERWENDEN SIE DIE SOFTWARE NICHT, WENN SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGS NICHT EINVERSTANDEN SIND.
1. Gegenstand dieses Vertrages sind die Lizenzierung der Software curricuLAB, bestehend aus den in Absatz 2 genannten Anwendungen (im Folgenden "Software") und Versuchsbeschreibungen zu PHYWE Schüler-, Demonstrations- und Praktikumsversuchen gemäß Anlage 1 (im Folgenden "Content"). Diese Bedingungen sind nur im Verhältnis zwischen dem Lizenzgeber und einer Lehreinrichtung oder einem Unternehmer i. S. d. § 14 BGB anwendbar.
2. Als Software werden die folgenden Anwendungen bezeichnet:
a. Suchfunktion: Suche nach Versuchsbeschreibungen, Protokollen, Dateien, Begriffen und Artikelnummern in der PHYWE Bibliothek und im Eigenen Bereich, Filterfunktion, Anzeige der Ergebnisse
b. PHYWE Bibliothek: Nach Kategorien sortierte Versuchsbeschreibungen und Protokolle
c. Nutzung der Materialien: Ablage im Eigenen Bereich, Bearbeitung im Ordner Meine Versuche im Eigenen Bereich, Export und Import, Download als *.pdf-Datei, Zurverfügungstellung in analoger oder digitaler Form in Klassensatzstärke für den Unterricht
d. Technische Infrastruktur: Erstellung eines individuellen Profils, Nutzung des Eigenen Bereiches, Dateiuploads auf den Webserver des Lizenzgebers bis zu einer Dateigröße von 50 MB (einzelner Upload).
Ihnen wird der Zugriff auf sämtliche im Zeitpunkt der Nutzung zur Verfügung gestellten Materialien gewährt.
3. Die Software enthält Bestandteile, die als Open Source Software lizenziert sind (im Folgenden "Open Source Komponenten" genannt), die in Anlage 2 aufgelistet sind. Soweit die Open Source Lizenzen verlangen, dass der Sourcecode der Open Source Komponenten zur Verfügung gestellt werden muss, ist in Anlage 2 vermerkt, auf welche Art und Weise der Lizenzgeber den Sourcecode zur Verfügung stellt.
4. Die Software und der Content werden per Datenübertragung über das Internet mit einer Erreichbarkeit von 98,5% im Jahresdurchschnitt gewährt. Wartungsfenster von 10 Stunden/Monat werden hierbei nicht mitgerechnet, vorausgesetzt, die Wartung erfolgt außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten, also außerhalb des Zeitraums von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr Werktags.
5. Als Clientsoftware wird ein gängiger aktueller Browser vorausgesetzt, also etwa Mozilla Firefox, Google Chrome, Apple Safari.
1. Die folgenden Nutzungsbedingungen aus § 2 Absatz 2 gelten nur für diejenigen Softwarebestandteile, die keiner Open Source Lizenz unterliegen (im Folgenden "proprietäre Komponenten" genannt) und diejenigen Open Source Komponenten, deren Lizenzen nicht über eine strenge Copyleft-Klausel i.S.d. § 2 Abs. 5 dieser Lizenzbedingungen verfügen (im Folgenden gemeinsam "lizenzierbare Komponenten").
2. Der Lizenzgeber räumt Ihnen mit vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühren an den lizenzierbaren Komponenten das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte nicht ausschließliche Nutzungsrecht ein, diese im Rahmen der von Ihnen veranstalteten Unterrichtseinheiten und deren Vor- oder Nachbereitung zu verwenden. Der Lizenzgeber räumt Ihnen das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht am mitgelieferten Content ein, diesen im Rahmen der von Ihnen veranstalteten Unterrichtseinheiten zu verwenden und für den eigenen Gebrauch zu modifizieren, oder auf Basis des Contents neue Unterrichtseinheiten zu erschaffen. Sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte sowohl an den lizenzierbaren Komponenten als auch am Content sind nicht ¨bertragbar und nicht unterlizenzierbar.
3. Für die Nutzung der Software ist die Einrichtung von Benutzerkonten notwendig. Um einen Account hinzuzufügen, ist ein vom Lizenzgeber generierter Registrierungscode erforderlich. Der Registrierungscode liegt der Verpackung der Software bei. Bei Verlust des Registrierungscodes kann dieser durch den Lizenzgeber mitgeteilt oder neu generiert werden. Sie sind für die Geheimhaltung der Anmeldedaten verantwortlich. Falls Sie feststellen oder einen begründeten Verdacht haben, dass ein Verlust, Diebstahl oder eine unbefugte Offenlegung der Anmeldedaten gegeben sind, sind Sie verpflichtet, dies dem Lizenzgeber unverzüglich unter info@phywe.de mitzuteilen.
4. Für die Nutzung der Software wird eine Verbindung zum Internet benötigt. Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass bei mobilen Endgeräten hierdurch erhebliche Kosten entstehen können, soweit diese nicht über ein WLAN mit dem Internet verbunden sind. Die Kosten für die Internetverbindung haben Sie selbst zu tragen. Sie sind verpflichtet, die Nutzer der Software auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen.
5. Mit Nutzung der Software verpflichten Sie sich, den Content oder Teile davon nicht weiterzuverbreiten, zu übermitteln, abzutreten, zu verkaufen, zu vermieten, zu teilen, zu verleihen, zu lizenzieren oder in sonstiger Weise zu übertragen, es sei denn, dies wird Ihnen ausdrücklich durch den Lizenzgeber erlaubt.
6. Der Content der Software wird durch den Lizenzgeber fortlaufend aktualisiert, ergänzt und gepflegt. Der Lizenzgeber ist berechtigt den Content und die Software zu ändern, auszutauschen oder zu entfernen. Aus einer freiwilligen Erweiterung der Software und des Contents kann kein Anspruch gegenüber dem Lizenzgeber abgeleitet werden.
7. Der Zugriff auf die Software mit einem Account kann jeweils nur durch ein internetfähiges Endgerät gleichzeitig erfolgen (beispielsweise durch ein Tablet, PC, Mobiltelefon, Fernsehgerät oder interaktives Whiteboard).
8. Das in § 2 Abs. 2 genannte Nutzungsrecht ist für die proprietären Komponenten auf den Objectcode der Software beschränkt. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen den Quellcode (Source Code) zur Verfügung zu stellen. Ihnen ist es untersagt, den Objectcode der proprietären Komponenten zurückzuentwickeln (Reengineering), zu reassemblen oder in welcher Weise auch immer zu bearbeiten oder zu ändern. Zur Dekompilierung des Objectcodes sind Sie nur berechtigt, soweit dies zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Programmen notwendig ist, Ihnen die hierzu erforderlichen Informationen noch nicht zugänglich gemacht worden sind und sich die Dekompilierungsarbeiten auf die entsprechenden Teile des ursprünglichen Programms beschränken.
9. Für die Open Source Komponenten, die unter Lizenzen mit einer strengen Copyleft-Klausel stehen, die neben der Veröffentlichung des Sourcecodes verlangen, dass Nutzungsrechte an den Programmen nur unter der jeweiligen Open-Source-Lizenz eingeräumt werden dürfen, wie etwa die verschiedenen Versionen der GNU General Public License oder der Eclipse Public License, gelten ausschließlich die Bedingungen der diesbezüglich in Anlage 2 genannten Lizenzen. Sie sind berechtigt, auch die Open Source Komponenten, die unter Lizenzen mit einer strengen Copyleft-Klausel stehen, in dem in § 2 Absatz 2 beschriebenen Umfang zu nutzen.
1. Sie zahlen dem Lizenzgeber jeweils eine einmalige Lizenzgebühr für die Einräumung der Nutzungsrechte an den proprietären Komponenten der Software und dem Content. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach den Listenpreisen des Lizenzgebers, soweit der Lizenzgeber nicht in einem Angebot etwas Abweichendes vermerkt hat. Die Zahlung hat vor der Bereitstellung und Nutzung der Software zu erfolgen.
2. Es wird hiermit klargestellt, dass die Lizenzgebühren nicht, auch nicht teilweise, für die Einräumung der Nutzungsrechte an den in den Produkten teilweise enthaltenen Open-Source Komponenten gezahlt werden.
3. Alle Gebühren, Preise und Vergütungen verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
4. Die Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen Ihrerseits ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Dies bezieht sich nicht auf Ansprüche, die sich aus diesem Lizenzvertrag als synallagmatischem Schuldverhältnis ergeben.
5. Geraten Sie mit den nach diesem Vertrag geschuldeten Zahlungen in Verzug, ist der Lizenzgeber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen.
Die Installation der Software und Schulungen über die Bedienung der Software sind nicht Vertragsgegenstand dieses Lizenzvertrages und werden durch den Lizenzgeber nicht geschuldet.
1. Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt, soweit Schäden verursacht werden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lizenzgebers, seiner gesetzlichen Vertreter oder grobe Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Vorsatz der Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Der Lizenzgeber haftet zudem unbegrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Lizenzgeber, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
2. Darüber hinaus haftet der Lizenzgeber im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung (durch den Lizenzgeber, seiner gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen) von solchen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf ("Kardinalpflichten"), nur in Höhe des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
3. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen.
4. Die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden sind der Höhe nach auf 50 € beschränkt.
5. Im Falle des Datenverlustes haftet der Lizenzgeber im Rahmen der vorstehenden Absätze nur, soweit der Datenverlust trotz einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch Sie eingetreten ist, bzw. auch bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch Sie eingetreten wäre.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zu Gunsten der Mitarbeiter und Beauftragten des Lizenzgebers.
7. Die Haftung des Lizenzgebers im gesetzlichen Rahmen nach zwingenden Gesetzen, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
1. Nur solche Fehler der Software, die deren Wert oder Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch mindern, verpflichten den Lizenzgeber zur Gewährleistung.
2. Das Gewährleistungsrecht erlischt ein Jahr nach Zurverfügungstellung der Registrierungscodes
3. Im Gewährleistungsfall ist der Lizenzgeber grundsätzlich berechtigt, die Software nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Verweigert der Lizenzgeber die Nachbesserung oder Ersatzlieferung, befindet sich der Lizenzgeber mit ihr in Verzug. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche fehl oder ist die Nachbesserung Ihnen im Einzelfall nicht zuzumuten, sind Sie nach Ihrer Wahl nur berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) zu verlangen.
4. Es obliegt Ihnen, geeignete Hardware/Rechnertypen für die Software bereitzustellen. Hierfür leistet der Lizenzgeber keine Gewähr. Der Lizenzgeber lässt Ihnen auf Anfrage ein Datenblatt über die Hardware-Anforderungen für die Software zukommen.
5. Hat der Lizenzgeber Eigenschaften der Software oder des Begleitmaterials zugesichert oder Fehler dieser Gegenstände arglistig verschwiegen, ist der Lizenzgeber verpflichtet, Ihnen nach Ihrer Wahl statt der Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder der Rückgängigmachung des Vertrags (Kündigung) den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Soweit der Lizenzgeber nach Ablauf der Gewährleistungsfrist Updates zur Verfügung stellt, erfolgt dies aus Kulanz auf rein freiwilliger Basis.
Soweit Updates neue Open Source Komponenten enthalten, können die kompletten Lizenztexte in der Software nachgelesen werden.
1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
2. Ihr Recht, den proprietären Teil der Software und den Content zu nutzen, erlischt, sofern Sie die in diesem Vertrag festgelegten Nutzungsbedingungen verletzen. Eine Verletzung in diesem Sinne liegt bei Verstoß gegen die Ihnen nach § 2 eingeräumten Nutzungsrechte vor.
3. Die ordnungsgemäße Benutzung des proprietären Teils der Software, des Contents und des Begleitmaterials ist Bedingung für die nach diesem Lizenzvertrag eingeräumten Nutzungsrechte. Bei Verstoß hiergegen endet Ihre Nutzungsbefugnis, ohne dass es einer Kündigung des Vertrags bedarf.
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Lizenzvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers gelten neben diesen Lizenzbedingungen nicht. Dies gilt auch dann, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers nicht ausdrücklich widersprochen wird.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
4. Diese Lizenzbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen vom 11. April 1980 über Verträge im internationalen Warenkauf ist nicht anzuwenden.
5. Gerichtsstand ist Göttingen.
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Dieses Produkt enthält Softwarebestandteile ("Komponenten"), die von dritten Parteien entwickelt wurden.
Die kompletten Lizenztexte sind in der Software unter dem Menüpunkt "Persönliche Daten und Profil" nachzulesen. Der Quellcode der verwendeten Softwarebestandteile ist bei der PHYWE Systeme GmbH & Co. KG beginnend ab Kauf bis zu drei Jahre auf Anfrage beziehbar (info@phywe.de) insofern dies in der jeweiligen Lizenz gefordert ist.